Firma wird fristlos gekündigtes Betriebsratsmitglied mit hoher Abfindung los
Arbeitsbedingungen der Lamy-Beschäftigten nach Ausstieg aus der Tarif – bindung unsicher
Das bei der Firma Lamy in Heidelberg Anfang August außerordentlich gekündigte Betriebsratsmitglied (siehe Kommunalinfo, 06.09.2018) hat nach mehreren Anwalts- und Gesprächsterminen in der ersten September-Woche einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, mit hoher Abfindung. Dies wurde in der Ortsvorstands-Sitzung der IG Metall Mitte September bekannt und am 19.09. auch in der Rhein-Neckar-Zeitung, im Mannheimer Morgen und vom SWR-Radio unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichts berichtet. Die Betriebsratswahl-Beeinflussung durch die Geschäftsführung, fristlose Entlassung aus fadenscheinigen Gründen und Kündigung aller Tarifverträge sorgen seit August bundesweit für Empörung.
Die von der Geschäftsführung betriebene Spaltung in der Belegschaft und im Betriebsrat sei der zeit so stark, dass dem betroffenen Betriebsratsmitglied (ehemaliger Vorsitzender des Gremiums) laut IG Metall eine Rückkehr in den Betrieb nicht mehr möglich erschienen sei. Die „Bedingungen seien denkbar schlecht gewesen“, so der Betroffene laut SWR. Mitte August hatten 126 Beschäftigte (etwa ein Drittel der Belegschaft) einen „Offenen Brief“ an die IG Metall unterschrieben, diese solle ihre „aggressive und unfaire Kampagne gegen unsere Firma sofort stoppen, wir stehen hinter unserer Geschäftsführung“. Wochen zuvor waren schon Teile der Belegschaft zu einem ähnlichen Schreiben genötigt worden. Zudem hatte sich die Betriebsratsmehrheit im August auch zu einem Ausschlussverfahren aus dem Betriebsrat gegen das entlassene Mitglied hergegeben und vor Gericht ein Beschlussverfahren eingereicht. In der Aufhebungsvereinbarung mit dem ehemaligen Betriebsratsmitglied wurde „Stillschweigen“ vereinbart. Die gezahlte Abfindung bewegt sich aber offenbar in einer Höhe, durch welche die Verluste infolge sechs Jahren Entgeltausfällen bis zur Rente, Arbeitslosengeld, Sperre, fehlenden Rentensteigerungen und Rentenabschlägen (hochgerechnet aufdie durchschnittlich noch erwartbaren Lebensjahre), Besteuerung der Abfindung und eigener Krankenversicherung netto weit mehr als ausgeglichen sind. Es sei „wohl verdammt viel Geld geflossen“, wird IG Metall-Sekretär Türker Baloglu in der RNZ zitiert. Die Kündigungsschutzklage, die auch laut Äußerungen des Gerichts mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv ausgegangen wäre, wurde zurückgezogen.
Wahlanfechtungs-Klage der IG Metall-am 25.09. vor dem Arbeitsgericht verhandelt
Die Geschäftsführung hatte die Wahlbeeinflussung, fristlose Entlassung und Tarifvertragskündigung als „wilde Spekulationen“ und „haltlose Vorwürfen“ bezeichnet. Inzwischen spricht sie zynisch von „Missverständnissen“ (nach RNZ,07.09.) Für die Firma, die in den letzten Jahren ‘zig Millionen Euro Gewinne und bundesweit einmalige, über 30-prozentige Umsatzrenditen verzeichnete, spielen sechsstellige Summen derzeit keine Rolle. Aus Sicht betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung der Belegschaft stellt die jetzige Situation einen schweren Schlag dar. Aufgrund der Hetze durch die Geschäftsführung hat es in den letzten Wochen auch Austritte aus der IG Metall gegeben. Ein Termin zwischen Geschäftsführung und IG Metall Mitte September zu der im August erfolgten Kündigung aller 14 Tarifverträge durch die Geschäftsführung sowie der Wahlanfechtungs-Klage aufgrund drastischer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz ist ohne Ergebnis verlaufen. Die Firma blieb beim Ausstieg aus
der Tarifbindung. In der Delegiertenversammlung der IG Metall Heidelberg am 25.09. wurde festgestellt: Man werde mit Unternehmen, die aus dem Tarifvertrag aussteigen, keine Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten. Die Aufträge bei Lamy (Füllhalter-Jubiläumsgeschenke) müssten daher von der IG Metall beendet werden. Im Zuge dieser Entwicklungen war der Arbeitsgerichtstermin zur Anfechtung der Betriebsratswahl zwischenzeitlich etwas in den Hintergrund getreten. Nach Einflussnahme durch die Geschäftsführung und eindeutigen Fehlern des Wahlvorstands hatten bei der Wahl im März zwei gegnerische, zur Geschäftsführung tendierende Listen zusammen einen Sitz mehr als die Liste der IG Metall erhalten und stellen seither auch die Vorsitzenden. Die Verhandlung am 25.09. dauerte zweieinhalb Stunden, die Hälfte davon Unterbrechungen. Schon zu Beginn stellten die Anwältin der Geschäftsführung und ein für die Betriebsratsmehrheit anwesender zweiter Anwalt einen Antrag auf Befangenheit gegen die Beisitzerin für die Arbeitnehmerseite, wegen Mitgliedschaft in der IG Metall. Nach fast einer Stunde lehnte das Gericht in kurzzeitig geänderter Besetzung den Antrag ab.
Die IG Metall und ihr Rechtsanwalt hatten per Schriftsatz in 24 (!) Punkten eindeutige Verstöße gegen die Wahlvorschriften nachgewiesen. So wurden nur neun statt 11 Betriebsratsmitglieder gewählt, obwohl die Beschäftigtenzahl unstrittig über 400 lag. Und eine der drei Listen hatte nicht genügend Stützunterschriften. Dem konnte die Gegenseite nichts entgegensetzen, musste Verstöße sogar teilweise selbst einräumen. Einziges „Argument“: Die IG Metall habe die Anfechtung erst eingereicht, als ihre Liste die Wahl verloren habe; dies sei Rechtsmissbrauch. Tatsächlich hatte IG Metall-Sekretär Baloglu schon in einer Betriebsratssitzung im Frühjahr ausdrücklich auf die Fehler aufmerksam gemacht und gebeten, den Wahlvorstand zu einer Neuansetzung des Wahlausschreibens aufzufordern. Die IG Metall sieht auch
im Verlauf des Verhandlungstermins eine Bestätigung, dass das Arbeitsgericht zu keiner anderen Entscheidung als der Rechtmäßigkeit der Wahlanfechtung kommen könne, mit der Folge Neuwahl. Das Gericht hat die Urteilsverkündung auf 16.10. um 11.30 Uhr festgesetzt.
Beschäftigte und IG Metall werden um tarifliche Rechte kämpfen müssen
Die IG Metall sieht inzwischen ihr Hauptaugenmerk darin zu versuchen, in der Belegschaft in naher Zukunft wieder Einigkeit und Geschlossenheit zu erreichen. Ziel ist, Beschäftigung, Entgelt- und Ar
beitsbedingungen weiter tariflich zusichern. Mit dem Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“), Urlaubsabkommen und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (Kündigungsfrist jeweils zum 30.09.18) gelten ab kommender Woche die ersten drei Tarifverträge als ausgelaufen. Der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag Entgelte laufen zum 30.11.18 und 31.03.19 aus.
Die Geschäftsführung hat, um die Belegschaft zu beruhigen und Unmut vorzubeugen, am 21.08. in einer „Mitarbeiterversammlung“ und mit einer „Hausmitteilung“ an alle Beschäftigten vorgebaut: „Uns ist es besonders wichtig zu betonen, dass der Austritt zu keinerlei Einschnitten für Sie führen wird. Die Inhalte der bestehenden tariflichen Regelungen bleiben erhalten. Wir erwarten, dass in der kommenden Zeit jetzt noch massiver versucht wird Sie zu verunsichern. Daher geben wir Ihnen, den Mitarbeitern, die heute bei Lamy direkt beschäftigt sind, zehn Jahre Beschäftigungssicherung – wie bisher im Tarifvertrag geregelt. Außerdem sichern wir die prozentuale Erhöhung der Entgelttabelle – mindestens wie sie in der Metallindustrie flächendeckend gilt – für die nächsten 10 Jahre zu.“
Dass dies im Zweifel wenig bis nichts wert ist, könnte sich vielleicht schon in naher Zukunft erweisen. Seit dem überraschenden Rausschmiss des alten Geschäftsführers Anfang Juni nach 12 Jahren (Handelsblatt: „Genaue Gründe nicht bekannt“) sind bereits spürbare Auftragsrückgänge zu verzeichnen. Erste mögliche personelle Maßnahmen sind in der „Hausmitteilung“ der Geschäftsfüh
rung bereits angedeutet, wenn dort von den „direkt bei Lamy Beschäftigten“ gesprochen wird. Denn nach wie vor ist im Betrieb noch eine größere Zahl von Leiharbeitern, die wohl bei „Beendigungen“
zuerst dran glauben müssten. Aber auch zu Forderungen an die Stammbelegschaft, per Einzelarbeitsvertrag auf Leistungen zu verzichten, dürfte es bei drastischeren Auftrags- und Ertragseinbrüchen nicht weit sein, um die Firma „vor Schlimmerem zu bewahren“.
Die IG Metall hat Anfang September alle Mitglieder bei Lamy angeschrieben: „Zunächst gelten die Tarifverträge trotz der Kündigung verbindlich weiter, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, die tariflichen Reglungen einzuhalten. Dies gilt nach dem Tarifvertragsgesetz so lange, bis der Tarifvertrag durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Dies wäre der Fall, wenn Du selbst einen neuen Arbeitsvertrag mit neuen Bedingungen vereinbarst oder wir einen neuen Tarifvertrag mit der Firma Lamy abschließen.“ Das Schreiben endet: „Unsere Empfehlung: Sollte die Firma Lamy mit Dir einen neuen Arbeitsvertrag oder einen Zusatz zu Deinem Arbeitsvertrag vereinbaren wollen, nutze unsere Rechtssprechstunde in der Geschäftsstelle. Lass uns gemeinsam Deinen neuen Vertrag prüfen, bevor Du diesen unter
schreibst.“ Seit Mitte August werden bei Lamy auch vorgeschriebene Formbriefe zum Austritt aus der IG Metall lanciert und verteilt, in die nur noch Adresse, Datum und Mitgliedsnummer einzutragen sind. Im Hinblick darauf hat die IG Metall in dem betreffenden Mitglieder-Anschreiben hinzugefügt: „Für Beschäftigte, die zum Kündigungszeitpunkt der Tarifverträge nicht Mitglied der IG Metall sind, gelten die tariflichen Regelungen nicht zwingend. Dies ist unabhängig davon, ob sie nicht Mitglied waren oder ihre Mitgliedschaft beendet haben. Der Arbeitgeber muss sich gegenüber diesen Beschäftigten nicht mehr an die Tarifverträge halten.“ Sollte es zu Verschlechterungen kommen, wäre es wohl mit einigen Schwierigkeiten verbunden, die Tarifbedingungen zu halten und zurückzuholen.
mho